Servicepauschale bei Handyverträgen: Jetzt Rückzahlung sichern

Seit 2011 haben viele Mobilfunkanbieter in Österreich eine sogenannte Servicepauschale eingehoben – oft zwischen 25 und 40 Euro pro Jahr.

Für viele war diese Gebühr ein fixer Bestandteil auf der Handyrechnung. Was kaum jemand weiß: Diese Pauschale war häufig unzulässig. Und: Konsument:innen haben Anspruch auf Rückzahlung.

Erste Gerichtsentscheidungen zugunsten der Kunden

Mehrere Nutzer:innen sind rechtlich dagegen vorgegangen – und erfolgreich, zum Beispiel gegen A1 oder Drei, geklagt. In einem Fall wurde die Gebühr als „gröblich benachteiligend und nichtig“ eingestuft. Das bedeutet: Kund:innen haben Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, selbst wenn der Vertrag schon beendet wurde. Die Chancen auf eine Rückforderung stehen also sehr gut.

Warum die Servicepauschale unzulässig ist

Die Gebühr wurde jährlich automatisch verrechnet, ohne dass klar war, welche konkrete Leistung damit überhaupt abgegolten wird. Viele Kund:innen zahlten jahrelang für Services, die sie nie genutzt haben – oder die kaum Aufwand für den Anbieter bedeuteten.

Ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs im Bereich der Fitnessstudioverträge hat die Diskussion ins Rollen gebracht. Nun zeigt sich: Auch im Mobilfunkbereich sind solche Pauschalen nicht haltbar, wenn ihnen keine klare Leistung gegenübersteht.

Rückzahlung möglich – selbst bei Altverträgen

Besonders erfreulich: Auch ausgelaufene Verträge sind rückforderbar. Das bedeutet, du kannst zu viel gezahlte Pauschalen aus den letzten Jahren zurückholen, selbst wenn du längst zu einem anderen Anbieter gewechselt bist.

So funktioniert’s – in 3 einfachen Schritten:

  1. Unseren kostenlosen Schnellcheck für Handy- oder Internet-Gebühren machen
  2. Anspruch prüfen lassen – ganz ohne Risiko
  3. Geld zurückholen – wir übernehmen die rechtliche Durchsetzung

Legalist übernimmt alle Verfahrenskosten. Du gehst kein finanzielles Risiko ein. Nur wenn wir erfolgreich für dich sind, erhalten wir einen vorher vereinbarten Anteil.

Mach jetzt den kostenlosen Schnellcheck – und finde in wenigen Sekunden heraus, ob du Anspruch auf eine Rückerstattung hast.