Zu viel bezahlte Miete

zurückfordern - schnell & einfach

Zu viel bezahlte Miete

Altbau

zurückholen – schnell & einfach

Hohe Erfolgsquote bei Rückforderungen

Zu viel bezahlte Miete zurückfordern – Dein Geld gehört dir!

Viele Mieter zahlen seit Jahren zu hohe Mieten, weil Vermieter den gesetzlichen Richtwertmietzins überschreiten. Doch laut Mietrechtsgesetz (MRG) §16 kannst du dir zu viel bezahlte Miete zurückholen und deine Miete senken!

💡 Gut zu wissen: Auch wenn du nicht mehr in der Wohnung lebst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend Geld zurückfordern!

Du hast Anspruch auf eine Rückzahlung

Wenn deine Wohnung in einem Altbau liegt, der vor dem 8. Mai 1945 errichtet wurde.

Wenn deine Wohnung einen befristeten Mietvertrag hat.

Wenn deine Wohnung einen unbefristeten Mietvertrag hat (nur die ersten drei Jahre)

Wenn deine Wohnung weniger als 130 Quadratmeter aufweist.

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FAQ Miete

Kann ich für Gemeindebau- oder Neubauwohnungen die Miete zurückfordern?

Das Rückforderungsrecht gilt in Österreich nur für Altbauwohnungen. Wohnungen in Gemeindebauten oder Neubauten sind davon ausgenommen.

Du kannst österreichweit zu viel bezahlte Miete zurückfordern, sofern deine Wohnung unter das
Mietrechtsgesetz (MRG) fällt – das gilt mit wenigen Ausnahmen für Altbauwohnungen.

Die Verfahrensdauer beträgt in der Regel 3 bis 12 Monate, abhängig von der Kooperationsbereitschaft des Vermieters. Während dieser Zeit übernehmen unsere Anwälte alles für dich, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Nein, dein Vermieter kann dich aufgrund des gesetzlichen Kündigungsschutzes nicht vorzeitig kündigen oder rauswerfen. Bei einem befristeten Mietvertrag könnte es sein, dass der Vermieter nach Ablauf der Frist die
Verlängerung verweigert. Dies solltest du in deine persönliche Planung einbeziehen.

Ja, du trägst kein Kostenrisiko. Wir übernehmen alle Kosten für Behörden- und Gerichtsverfahren,
inklusive Rechtsanwälte, Sachverständige und Gerichtsgebühren. Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision vom zurückgeholten Betrag – falls du nichts zurückbekommst, bleibt deine Miete unverändert.

Um deine Miete zurückzufordern, brauchen wir folgende Dokumente:

  • Mietvertrag (inklusive Nachträge oder Änderungen)
  • Aktuelle Mietzinsvorschreibung (Mietabrechnung)
  • Falls vorhanden: Übergabeprotokoll und Schriftverkehr mit dem Vermieter

Nein, eine Mindesthöhe gibt es nicht. Auch kleinere Rückforderungen können sich lohnen, da du
möglicherweise nicht nur Geld zurückbekommst, sondern auch deine zukünftige Miete gesenkt
werden kann.

Falls dein Vermieter die Rückforderung verweigert, übernehmen unsere Anwälte die gesamte
rechtliche Durchsetzung – bis hin zu einem Verfahren, falls nötig. Du hast weiterhin kein Kostenrisiko.

Nutze unseren kostenlosen Schnellcheck und finde es in wenigen Sekunden heraus.

Mietcheck kostenlos

Mit unserem Online-Mietcheck (ein Vorab-Schnellcheck) kannst du binnen Sekunden prüfen, ob Du für eine etwaige Mietsenkung grundsätzlich in Frage kommst:

Hinweis: Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Rückforderung/Mietsenkung generell NICHT möglich:

  • Du bist schon länger als 6 Monate ausgezogen
  • Wohnungen im Gemeindebau bzw. Neubau-Wohnungen
  • Deine Wohnung hat mehr als 130 m² Wohnfläche
  • Du hast einen unbefristeten Vertrag und lebst schon länger als 3 Jahre darin