Viele Mobilfunkanbieter haben seit 2011 eine Servicepauschale verrechnet – oft ohne klare Gegenleistung. Doch laut höchstrichterlichen Entscheidungen kannst du diese Gebühren zurückfordern!
💡 Gut zu wissen: Auch wenn du keinen Vertrag mehr bei deinem ehemaligen Anbieter hast, kannst du die Servicepauschalen rückwirkend zurückholen.
Hast du seit 2011 eine Servicepauschale an deinen Mobilfunkanbieter gezahlt?
Hast du keinen aktiven Vertrag mehr, aber trotzdem in der Vergangenheit gezahlt?
Wurde die Servicepauschale jährlich von deinem Konto abgebucht?
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Die Servicepauschale ist eine jährliche Gebühr, die viele Mobilfunkanbieter zusätzlich zum normalen Tarif verrechnen. Sie soll angeblich administrative Kosten decken, wird aber oft ohne konkrete Gegenleistung erhoben.
Gerichte haben entschieden, dass diese Gebühren oft unzulässig sind, weil sie ohne eine echte Zusatzleistung verrechnet wurden. Wenn dein Anbieter diese Pauschale seit 2011 eingehoben hat, kannst du sie rückwirkend zurückfordern.
Das hängt von deinem Mobilfunkvertrag ab. In den meisten Fällen können Kunden mehrere hundert Euro zurückholen, da die Servicepauschale jährlich abgebucht wurde – oft über viele Jahre hinweg.
Ja! Auch wenn du keinen aktiven Vertrag mehr hast, kannst du die gezahlten Servicepauschalen der letzten Jahre zurückfordern.
Die Rückforderung ist grundsätzlich für Privatpersonen und Unternehmen möglich. Unternehmen
sollten allerdings individuell prüfen lassen, ob und in welchem Umfang eine Rückforderung möglich
ist.
Rückforderungen sind in vielen Fällen bis 2011 zurück möglich. Wichtig ist, dass du einen alten Vertrag oder eine Rechnung hast, auf der die gezahlte Servicepauschale ersichtlich ist.
Ganz einfach: Nutze unseren kostenlosen Schnellcheck, um zu prüfen, ob du betroffen bist. Falls
ja, übernehmen wir die gesamte Abwicklung für dich – kein finanzielles Risiko.
Die Dauer kann variieren, aber viele Rückforderungen werden innerhalb weniger Monate erfolgreich abgeschlossen. Wir halten dich während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden.
Du gehst kein finanzielles Risiko ein. Wir übernehmen die Kosten und setzen deine Ansprüche
durch. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision auf die zurückgeholte Summe an.
Nicht alle Mobilfunkanbieter haben eine Servicepauschale erhoben. Falls du unsicher bist, ob du
betroffen bist, kannst du unseren Schnellcheck nutzen oder in deinen letzten Rechnungen
nachsehen, ob dort eine Servicepauschale aufgeführt ist.
Nein! Wir übernehmen die komplette Kommunikation und setzen deinen Anspruch für dich durch. Du musst dich um nichts kümmern.
Sollte sich dein Anbieter querstellen, setzen wir deine Ansprüche auch gerichtlich durch – ohne Risiko für dich.
Je länger du wartest, desto größer ist die Gefahr, dass deine Rückforderung verjährt. Sichere dir
dein Geld jetzt, bevor es zu spät ist!
Die Rückforderung ist bei mehreren Mobilfunkanbietern möglich. Dazu gehören unter anderem Magenta, A1 und Drei. Falls du dir unsicher bist, ob du betroffen bist, kannst du unseren
Schnellcheck nutzen oder deine letzten Rechnungen prüfen, um festzustellen, ob eine
Servicepauschale verrechnet wurde.
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