Viele Banken und Kreditinstitute haben in der Vergangenheit unzulässige Bearbeitungsgebühren für Kredite erhoben. Laut höchstrichterlichen Entscheidungen hast du das Recht, diese Gebühren zurückzufordern!
💡 Gut zu wissen: Auch wenn dein Kredit bereits abbezahlt ist, kannst du häufig noch dein Geld zurückbekommen.
Hast du in deinem Kredivertrag Bearbeitungsgebühren bezahlt?
Wurde dein Kredit innerhalb der letzten 30 Jahre abgeschlossen?
Wurden zusätzliche Verwaltungskosten erhoben?
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Kreditbearbeitungsgebühren sind Zusatzkosten, die Banken für die Verwaltung eines Kredits verlangen. Inzwischen wurden viele dieser Gebühren von Gerichten als unzulässig eingestuft, da ihnen keine konkrete Dienstleistung gegenübersteht. Deshalb hast du das Recht, bereits gezahlte Gebühren rückwirkend zurückzufordern.
In Österreich können diese Gebühren bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Es gibt keine kurze Verjährungsfrist wie bei anderen Ansprüchen, da es sich um bereicherungsrechtliche Rückforderungen handelt.
Ja! Auch wenn dein Kredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde, kannst du die Bearbeitungsgebühren noch zurückfordern – vorausgesetzt, du bleibst innerhalb der 30-Jahres-Frist.
Viele österreichische und internationale Banken haben solche Gebühren in der Vergangenheit erhoben. Besonders betroffen sind Kunden, die Konsumentenkredite, Autokredite oder Immobilienkredite aufgenommen haben. Es ist am besten, deinen Vertrag zu prüfen oder unseren Schnellcheck zu nutzen, um Klarheit zu bekommen.
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