Erste Urteile gegen Banken – und was das für dich bedeutet

2016 wurde ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) recht und entschied gegen die BAWAG, weil diese pauschale Kreditbearbeitungsentgelte verrechnete. Die Begründung: Die Gebühren seien intransparent und könnten für Leistungen verrechnet worden sein, die der Bank ohnehin obliegen. Die BAWAG musste daraufhin ihre Vertragsklauseln ändern. Dieses Urteil war ein Signal – und es war nicht das letzte.

Im Jänner 2024 und Februar 2025 folgten weitere OGH-Entscheidungen, in denen Gerichte ähnlich urteilten: Bearbeitungsgebühren dürfen nicht pauschal ohne nachvollziehbare Gegenleistung verrechnet werden. Vor allem die Kombination mehrerer Entgelte (Bearbeitungsgebühr + Spesen + Porto) wurde kritisiert. Das führt zu Intransparenz und könnte eine unzulässige Doppelverrechnung darstellen.

Was heißt das für dich?

Auch wenn Banken weiterhin betonen, dass diese Gebühren für konkrete Leistungen wie Bonitätsprüfung oder Vertragsaufbereitung verrechnet werden, ist klar: Nicht jede Bearbeitungsgebühr ist zulässig.

Eine Rückforderung kommt in Frage, wenn:

  • mehrere Gebühren kombiniert wurden,
  • die Bearbeitungsgebühr prozentuell und ohne fixen Betrag angegeben ist,
  • keine klare Gegenleistung für die Gebühr erkennbar ist,
  • du den Kredit vorzeitig zurückgezahlt hast und keine aliquote Rückzahlung der Gebühr erhalten hast.

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  • rechtliche Prüfung
  • Kontaktaufnahme mit der Bank
  • gerichtliche Durchsetzung

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Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt: Die Chancen auf Rückzahlung steigen – gerade, wenn dein Kreditvertrag unklare oder pauschale Bearbeitungsgebühren enthielt.

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